6b in Brüssel


Am 6. März 2011 reisten wir, die 6b-Klasse mit Prof. Eva Zlattinger und KV Prof. Wilfried Zirker in die „EU-Hauptstadt“ nach Brüssel, um uns die dortigen Institutionen anzusehen und Belgien zu erkunden.

Am 6. März um drei-viertel 6, während der Rest in Europa noch im Bett lag, stiegen wir ziemlich ermüdet in den Bus, der uns nach München zum Flughafen bringen sollte! Ziel der Reise war Brüssel, um uns im Zuge des GW-Unterrichts politisch fortzubilden. Wir hatten einen guten Flug und bezogen nach einer kurzen Zugfahrt unser Hotel und machten uns im Anschluss mit der Stadt vertraut . Im Laufe der nächsten Tage würden wir uns Information und Praxis-Erfahrung über die nachfolgenden Institutionen der EU aneignen und natürlich zur Auflockerung kreuz und quer durch Belgien touren!

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Jetzt zu den einzelnen Institutionen der EU:

Der europäische Rat

Der Europäische Rat gibt Richtlinien für die Europäische Union vor, z.B. politische Ziele und Prioritäten. Er ist seit dem 1. Dezember 2009 ein wichtiges Organ in der EU. Sein derzeitiger Präsident ist Herman Van Rompuy. Die Präsidentschaft, welche alle 6 Monate wechselt, hat zurzeit Ungarn.

·         Wer sind seine Mitglieder?

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der 27 europäischen Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission.

·         Wie oft tritt er zusammen?

Der Europäische Rat tritt zweimal pro Halbjahr zusammen; er wird von seinem Präsidenten einberufen. Bei dringenden Fällen beruft der Präsident auch Sitzungen ein.

·         Wie trifft er seine Entscheidungen?

Der Europäische Rat entscheidet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und diskutiert bzw. beschließt Gesetze, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden. Mit der Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten werden so z.B. neue Gesetze erstellt.

·         Wie wählt er seinen Präsidenten? Wie lange beträgt die Amtszeit des Präsidenten?

Der Europäische Rat wählt seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre; derzeitiger Präsident ist Hermann van Rompuy.

 

Die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU

Die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU, gibt es seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995. Geleitet wird sie vom Botschafter Mag. Walter Grahammer. Die Ständige Vertretung Österreichs ist die größte diplomatische Mission Österreichs weltweit, mit EU-Experten aus allen österreichischen Bundesministerien(z.B. Industriellenvereinigung, Nationalbank).

·         Die Aufgaben der Ständigen Vertretung:

Die wichtigste Aufgabe ist dabei, Österreichs Standpunkt in den Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern zu vertreten, immer mit dem Ziel, das bestmögliche Resultat für Österreich zu erreichen. In Form von schriftlichen Berichten und Analysen informieren wir die österreichische Bundesregierung über aktuelle Verhandlungsergebnisse in einer Vielzahl von verschiedenen Themenbereichen, in denen die EU-27 mittlerweile zusammenarbeiten.

·         Die Europäische Kommission:

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie schlägt Rechtsvorschriften vor und setzt diese durch, sie vertritt und verteidigt die Interessen ganz Europas.

·         Aufgaben der Kommission:

Die Kommission schlägt neue europäische Rechtsvorschriften vor und ist für die praktische Umsetzung der EU-Politik und die Verwaltung des EU-Haushalts verantwortlich. Zudem überwacht sie, ob die europäischen Verträge und Rechtsvorschriften eingehalten werden.

·         Organisatorischer Aufbau der Kommission:

Das Kollegium der Kommissionsmitglieder besteht aus einem Mitglied pro Mitgliedstaat, das jeweils die Interessen der EU als Ganzes vertritt.

EU-Parlament

Während unseres Brüsselaufenthalts wurden wir im EU-Parlament freundlichst empfangen.

Das Europäisches Parlament ist eine der grundlegenden Institutionen der Europäischen Union (EU) und die einzige Körperschaft der EU, die direkt durch die Bürger der Mitgliedsstaaten gewählt wird. Es entstand 1952 als Gemeinsame Versammlung, um der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (auch Montanunion) ein demokratisches Element zu verleihen.

Als 1957 mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gebildet wurden, schloss sich die erweiterte Versammlung 1958 als gemeinsames Parlament dieser drei Gemeinschaften Montanunion, EWG und EURATOM zusammen. Den Namen Europäisches Parlament gab sich die Versammlung 1962 selbst.

Die Plenarsitzungen des Parlaments finden normalerweise in Straßburg statt, die meisten Ausschüsse tagen in Brüssel. Der größte Teil der Sekretariate, also der Verwaltungsstab, hat seinen Sitz in Luxemburg. Seit der letzten Erweiterung der EU 2007 setzt sich das Parlament aus 736 Abgeordneten zusammen; seit 1979 werden die Abgeordneten durch allgemeine Wahlen alle fünf Jahre direkt von der Bevölkerung der EU-Mitgliedsstaaten gewählt. Die Sitze werden unter den Mitgliedsstaaten der EU im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Einwohnerzahl verteilt. Die Europaabgeordneten sitzen nicht in Länderblöcken zusammen, sondern sind in länderübergreifenden politischen Blöcken zusammengefasst – den sogenannten Fraktionen. Der momentane Parlamentspräsident ist Jerzy Buzek aus Polen, dieser ist der institutionelle Vertreter des Parlaments nach außen und in dessen Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen.

Im Parlament werden 23 Sprachen gesprochen, und zwar die Amtssprachen der Mitgliedsstaaten.

 

Durch den neuen Vertrag von Lissabon erhielt das EU-Parlament mehr Rechte und darf nun bei der Gesetzgebung mitbestimmen.

Zu den Aufgaben des Parlaments zählen:

·         Gesetzgebung, d.h. über neue Gesetzesvorschläge der Kommission gemeinsam mit dem Rat abstimmen

·         Haushalt, d.h. das Budget zu kontrollieren und bestimmen

·         Kontrolle der gesetzgebenden Gewalt (Exekutive)

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